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   OVG Hamburg, 17.12.2013 - 3 Bf 236/10   

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OVG Hamburg, 17.12.2013 - 3 Bf 236/10 (https://dejure.org/2013,44315)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 17.12.2013 - 3 Bf 236/10 (https://dejure.org/2013,44315)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 17. Dezember 2013 - 3 Bf 236/10 (https://dejure.org/2013,44315)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Einsichtnahme des Insolvenzverwalters in die den Insolvenzschuldner betreffende finanzbehördliche Vollstreckungsakte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einsichtnahme eines Insolvenzverwalters in die den Insolvenzschuldner betreffende finanzbehördliche Vollstreckungsakte

  • lda.brandenburg.de PDF

    Interessenabwägung, Konkurrierende Rechtsvorschriften

  • fragdenstaat.de

    Interessenabwägung - Konkurrierende Rechtsvorschriften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einsichtnahme eines Insolvenzverwalters in die den Insolvenzschuldner betreffende finanzbehördliche Vollstreckungsakte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 544
  • DÖV 2014, 450
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 04.06.2003 - VII B 138/01

    Recht auf Akteneinsicht

    Auszug aus OVG Hamburg, 17.12.2013 - 3 Bf 236/10
    Unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Beschl. v. 4.6.2003, BFHE 202, 231) meinte die Beklagte, der Bundesgesetzgeber habe es ausdrücklich abgelehnt, den Steuerpflichtigen in der Abgabenordnung ein allgemeines Akteneinsichtsrecht während des Verwaltungsverfahrens einzuräumen.

    Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Beschl. v. 4.6.2003, BFHE 202, 231) meint das Verwaltungsgericht, das Fehlen der Regelung eines allgemeinen Anspruchs auf Akteneinsicht in der Abgabenordnung sei als absichtsvoller Regelungsverzicht des Bundesgesetzgebers zu sehen.

    In der Sache kann sich der Kläger nicht mit Erfolg auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs berufen, wonach ein Steuerpflichtiger einen insbesondere aus dem Rechtsstaatsprinzip i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG hergeleiteten Anspruch auf pflichtgemäße Ermessensentscheidung über sein Akteneinsichtsgesuch hat (siehe z.B. BFH, Beschl. v. 4.6.2003, BFHE 202, 231 m.w.N.).

  • BFH, 14.04.2011 - VII B 201/10

    Kein Anspruch des Insolvenzverwalters gegen das FA auf Prüfung von Amts wegen, ob

    Auszug aus OVG Hamburg, 17.12.2013 - 3 Bf 236/10
    Denn dieser Anspruch setzt voraus, dass die Akteneinsicht oder die Auskunft der Wahrnehmung von Rechten in einem bestehenden Steuerrechtsverhältnis dienen kann (BFH, Beschl. v. 14.4.2011, VII B 201/10, juris Rn. 14 m.w.N.).

    Selbst wenn unterstellt wird, dass der Kläger die Informationen als Insolvenzverwalter benötigt, um etwaige Anfechtungsansprüche geltend zu machen, würde dieses Interesse nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung kein Akteneinsichtsrecht begründen können (BFH, Beschl. v. 14.4.2011, VII B 201/10, juris Rn. 14; BGH, Urt. v. 13.8.2009, IX ZR 58/06, juris Rn. 6 ff.).

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Auszug aus OVG Hamburg, 17.12.2013 - 3 Bf 236/10
    Es fehlt schon an einem Eingriff in dessen Berufsfreiheit, weil der alle Personen betreffende gesetzliche Ausschluss bestimmter Verwaltungsvorgänge von dem allgemeinen und voraussetzungslosen Informationszugangsrecht sich nicht unmittelbar auf die Berufstätigkeit des Klägers bezieht und auch keine berufsregelnde Tendenz hat (vgl. zum Erfordernis der berufsregelnden Tendenz: BVerfG, Urt. v. 17.2.1998, BVerfGE 97, 228, 253 f; BVerfG, Beschl. v. 12.4.2005, BVerfGE 113, 29, 48 m.w.N.).
  • BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91

    Kurzberichterstattung

    Auszug aus OVG Hamburg, 17.12.2013 - 3 Bf 236/10
    Es fehlt schon an einem Eingriff in dessen Berufsfreiheit, weil der alle Personen betreffende gesetzliche Ausschluss bestimmter Verwaltungsvorgänge von dem allgemeinen und voraussetzungslosen Informationszugangsrecht sich nicht unmittelbar auf die Berufstätigkeit des Klägers bezieht und auch keine berufsregelnde Tendenz hat (vgl. zum Erfordernis der berufsregelnden Tendenz: BVerfG, Urt. v. 17.2.1998, BVerfGE 97, 228, 253 f; BVerfG, Beschl. v. 12.4.2005, BVerfGE 113, 29, 48 m.w.N.).
  • BGH, 13.08.2009 - IX ZR 58/06

    Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs des Insolvenzverwalters gegen im Wege

    Auszug aus OVG Hamburg, 17.12.2013 - 3 Bf 236/10
    Selbst wenn unterstellt wird, dass der Kläger die Informationen als Insolvenzverwalter benötigt, um etwaige Anfechtungsansprüche geltend zu machen, würde dieses Interesse nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung kein Akteneinsichtsrecht begründen können (BFH, Beschl. v. 14.4.2011, VII B 201/10, juris Rn. 14; BGH, Urt. v. 13.8.2009, IX ZR 58/06, juris Rn. 6 ff.).
  • BVerwG, 14.05.2012 - 7 B 53.11

    Insolvenzverfahren; Insolvenzverwalter; Anfechtungsanspruch; Finanzamt;

    Auszug aus OVG Hamburg, 17.12.2013 - 3 Bf 236/10
    Die hier vorgenommene weite Auslegung ist zwar nicht etwa verfassungsrechtlich deshalb geboten, weil der Bundesgesetzgeber in der Abgabenordnung eine abschließende Regelung des Auskunfts- und Akteneinsichtsrechts getroffen hätte, die einen voraussetzungslos und unabhängig von einem anhängigen Verwaltungsverfahren gewährten Anspruch auf Informationszugang ausschließen würde (siehe hierzu BVerwG, Beschl. v. 14.5.2012, NVwZ 2012, 824).
  • BVerwG, 02.09.1983 - 7 C 97.81

    Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens

    Auszug aus OVG Hamburg, 17.12.2013 - 3 Bf 236/10
    Denn die Beklagte hat sich sachlich vollumfänglich und ohne das Fehlen des (richtigen) Vorverfahrens zu rügen auf die Klage eingelassen, was nach ständiger Rechtsprechung dazu führt, dass die Klage dann auch ohne Vorverfahren zulässig ist (BVerwG, Urt. v. 19.2.2009, NVwZ 2009, 924, 925; Urt. v. 20.4.1994, NVwZ-RR 1995, 90; Urt. v. 2.9.1983, NVwZ 1984, 507 m.w.N.; OVG Münster, Urt. v. 7.2.2011, 1 A 833/08, juris Rn. 68; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 23.7.1998, NVwZ-RR 1999, 431, 432).
  • BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 2.93

    Ausbildungsförderung - Karenzzeit - Beginn - Darlehnsschuld -

    Auszug aus OVG Hamburg, 17.12.2013 - 3 Bf 236/10
    Denn die Beklagte hat sich sachlich vollumfänglich und ohne das Fehlen des (richtigen) Vorverfahrens zu rügen auf die Klage eingelassen, was nach ständiger Rechtsprechung dazu führt, dass die Klage dann auch ohne Vorverfahren zulässig ist (BVerwG, Urt. v. 19.2.2009, NVwZ 2009, 924, 925; Urt. v. 20.4.1994, NVwZ-RR 1995, 90; Urt. v. 2.9.1983, NVwZ 1984, 507 m.w.N.; OVG Münster, Urt. v. 7.2.2011, 1 A 833/08, juris Rn. 68; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 23.7.1998, NVwZ-RR 1999, 431, 432).
  • BVerwG, 22.09.1998 - 4 B 88.98

    Immissionsschutzrecht - Geräuschimmissionen durch Regen auf benachbarte

    Auszug aus OVG Hamburg, 17.12.2013 - 3 Bf 236/10
    Denn die Beklagte hat sich sachlich vollumfänglich und ohne das Fehlen des (richtigen) Vorverfahrens zu rügen auf die Klage eingelassen, was nach ständiger Rechtsprechung dazu führt, dass die Klage dann auch ohne Vorverfahren zulässig ist (BVerwG, Urt. v. 19.2.2009, NVwZ 2009, 924, 925; Urt. v. 20.4.1994, NVwZ-RR 1995, 90; Urt. v. 2.9.1983, NVwZ 1984, 507 m.w.N.; OVG Münster, Urt. v. 7.2.2011, 1 A 833/08, juris Rn. 68; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 23.7.1998, NVwZ-RR 1999, 431, 432).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2011 - 1 A 833/08

    Unbezifferter Klageantrag im Falle von Ansprüchen auf höhere Familienzuschläge

    Auszug aus OVG Hamburg, 17.12.2013 - 3 Bf 236/10
    Denn die Beklagte hat sich sachlich vollumfänglich und ohne das Fehlen des (richtigen) Vorverfahrens zu rügen auf die Klage eingelassen, was nach ständiger Rechtsprechung dazu führt, dass die Klage dann auch ohne Vorverfahren zulässig ist (BVerwG, Urt. v. 19.2.2009, NVwZ 2009, 924, 925; Urt. v. 20.4.1994, NVwZ-RR 1995, 90; Urt. v. 2.9.1983, NVwZ 1984, 507 m.w.N.; OVG Münster, Urt. v. 7.2.2011, 1 A 833/08, juris Rn. 68; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 23.7.1998, NVwZ-RR 1999, 431, 432).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.01.1991 - 9 S 2907/89

    Widerruf der Weiterbildungsermächtigung bei Zahnarzt

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 08.11.1995 - 1 K 61/95
  • OVG Hamburg, 08.02.2018 - 3 Bf 107/17

    Anspruch des Insolvenzverwalters auf Kenntnis der den Insolvenzschuldner

    Die Klage ist als Verpflichtungsklage in Form der Versagungsgegenklage gem. § 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGO statthaft (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 17.12.2013, 3 Bf 236/10, NordÖR 2014, 139, juris Rn. 20).

    Das Berufungsgericht hat diesen Ausschlussgrund in seinem Urteil vom 17. Dezember 2013 (3 Bf 236/10, NordÖR 2014, 139, juris Rn. 22, bestätigt in den Beschlüssen vom 23. Juni 2015, 3 Bf 274/13, im Internet zugänglich über https://dejure.org/2015,44884, und 3 Bf 275/13, im Internet zugänglich über https://dejure.org/2015,44883) dahingehend verstanden, dass unter das Begriffspaar "Steuerfestsetzung und Steuererhebung" alle Vorgänge zu fassen sind, die unmittelbar die Bestimmung und Durchsetzung der Steuerforderung im konkreten Einzelfall betreffen.

    Das Berufungsgericht hat zur Begründung ausgeführt (Urt. v. 17.12.2013, a.a.O., juris Rn. 22 ff.):.

    Das Berufungsgericht hat hierzu in seinem Urteil vom 17. Dezember 2013 (3 Bf 236/10, NordÖR 2014, 139, juris Rn. 26) ausgeführt:.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2014 - 3 L 319/13

    Informationszugang für Insolvenzverwalter in Sachsen-Anhalt; hier:

    Insoweit unterscheidet sich die Regelung in Sachsen-Anhalt von den Vorschriften in Schleswig-Holstein (vgl. hierzu OVG Schleswig, Urt. v. 06.12.2012 - 4 LB 11/12 -, juris) und Nordrhein-Westfalen (vgl. OVG Münster, Urt. v. 15.06.2011 - 8 A 1150/10 -, juris), welche keine mit § 3 Abs. 1 Nr. 11 IZG LSA vergleichbare Bereichsausnahme vorsehen und auch von der vom Beklagten angeführten Regelung des § 5 Nr. 4 HmbTG, welche eine Informationspflicht "für Vorgänge der Steuerfestsetzung und Steuererhebung sowie der Innenrevisionen" ausschließt (zur Erstreckung dieser Ausschlussregelung auch auf finanzbehördliche Vollstreckungsakten nunmehr: OVG Hamburg, Urt. v. 17.12.2013 - 3 Bf 236/10 -, juris).

    Neben dem Schutz der personenbezogenen Daten wäre bei einer engen Auslegung des Begriffs "Steuerverfahren", wie sie der Kläger vornimmt, auch zu beachten, dass keine Informationen über die Steuererhebung (im engeren Sinn) zugänglich gemacht werden, denn die Vollstreckungsvorgänge bilden notwendigerweise gerade die Informationen über die eigentliche Steuererhebung ab (so auch OVG Hamburg, Urt. v. 17.12.2013, a. a. O.).

  • OVG Hamburg, 23.06.2015 - 3 Bf 274/13
    Die Klage ist als Verpflichtungsklage in Form der Versagungsgegenklage gem. 842 Abs. 1 Alt. 2 VwGO statthaft und auch im Übrigen zulässig (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 17.12.2013, 3 Bf 236/10, juris Rn. 20).

    Der Senat hat diesen Ausschlussgrund in seinem Beschluss vom 17. Dezember 2013 (3 Bf 236/10, juris Rn. 22) dahingehend verstanden, dass unter das Begriffspaar "Steuerfestsetzung und Steuererhebung' alle Vorgänge zu fassen sind, die unmittelbar die Bestimmung und Durchsetzung der Steuerforderung im konkreten Einzelfall betreffen.

    Das Hamburgische Transparenzgesetz begründet auch keinen Anspruch auf Entscheidung nach Ermessen in den von der Informationspflicht ausgeschlossenen Fällen (OVG Hamburg, Urt. v. 17.12.2013, 3 Bf 236/10, juris Rn. 26).

  • OVG Hamburg, 25.11.2020 - 3 Bf 183/18

    Kein Zugang zu Informationen über die von der Universität Hamburg in den Jahren

    Die Klage ist als Verpflichtungsklage in Form der Versagungsgegenklage gemäß § 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGO statthaft (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 8.2.2018, 3 Bf 107/17, Nord-ÖR 2018, 336, juris Rn. 22; Urt. v. 17.12.2013, 3 Bf 236/10, NordÖR 2014, 139, juris Rn. 20) und auch im Übrigen zulässig.
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2018 - 4 LB 38/17

    Anspruch des Insolvenzverwalters auf Akteneinsicht gegenüber der Finanzbehörde

    Der alle Personen betreffende gesetzliche Ausschluss bestimmter Verwaltungsvorgänge von dem allgemeinen und voraussetzungslosen Informationszugangsrecht bezieht sich nicht unmittelbar auf die Berufstätigkeit und hat auch keine berufsregelnde Tendenz (vgl. zum Hamburgischen Landesrecht: OVG A-Stadt, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 3 Bf 236/10 -, juris Rn. 25).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2021 - 3 LB 2/17

    Weiteres Verfahren um ALDI-Nord abgeschlossen

    Unabhängig davon, dass die Klägerinnen und der Kläger keinen Grundrechtsverstoß geltend machen, bezieht sich der alle Personen betreffende gesetzliche Ausschluss bestimmter Verwaltungsvorgänge von dem allgemeinen und voraussetzungslosen Informationszugangsrecht nicht unmittelbar auf die Berufstätigkeit und hat auch keine berufsregelnde Tendenz (vgl. zur Beseitigung des Anspruchs auf Informationszugang gegenüber Landesfinanzbehörden: OVG Schleswig, Urt. v. 25.01.2018, a.a.O., juris Rn. 39; zum Hamburgischen Landesrecht: OVG Hamburg, Urt. v. 17.12.2013 - 3 Bf 236/10 -, juris Rn. 25).
  • OVG Hamburg, 13.09.2017 - 3 Bs 178/17

    Bekanntgabe der zu einem Rettungseinsatz gespeicherten Mobilfunknummer des

    Hierauf zielt zwar der allgemeine in § 1 Abs. 1 HmbTG genannte Gesetzeszweck, der Informationsanspruch nach § 1 Abs. 2 Alt. 1 HmbTG ist aber nicht auf diesen Zweck beschränkt (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 17.12.2013, 3 Bf 236/10, NordÖR 2014, 139, juris Rn. 24; Maatsch/Schnabel, Das Hamburgische Transparenzgesetz, 2015, § 1 Rn. 12).
  • VG Hamburg, 27.01.2016 - 17 K 295/15

    Zugang zu Informationen, die die Stadt Hamburg im Rahmen der Tätigkeit der sog.

    aa) § 5 HmbTG gilt für die Informationspflicht insgesamt, die gemäß § 2 Abs. 9 HmbTG die Auskunfts- und die Veröffentlichungspflicht umfasst (vgl. zu § 5 Nr. 4 HmbTG: OVG Hamburg, Urt. v. 17.12.2013, 3 Bf 236/10, juris, Rn. 22).
  • VG Schleswig, 15.10.2014 - 8 A 1/14

    Verpflichtung des Finanzamtes zur Gewährung des Zugangs zu Informationen über

    Damit besteht in SchleswigHolstein - anders als in anderen Bundesländern, die insoweit ausdrückliche Ausschlusstatbestände geregelt haben (z.B. § 5 Nr. 4 Hamburger Transparenzgesetz , Hamburgisches OVG, Urteil vom 17.12.2013 - 3 Bf 236/10 -, , Rnr. 22; § 3 Abs. 1 Nr. 11 Informationszugangsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt, OVG Magdeburg, Urteil vom 23.04.2014 - 3 L 319/13 - Rnr. 39) hinsichtlich der hier streitigen Auskunftsansprüche eines Insolvenzverwalters kein Recht (und keine Pflicht) des Finanzamts, Informationen zu verweigern (so auch für Nordrhein-Westfalen OVG Münster aaO; für Rheinland-Pfalz OVG Koblenz, U.v. 12.2.2010 - 10 A 11156709 - Anspruch des Insolvenzverwalters gegenüber einem Sozialversicherungsträger zur Vorbereitung einer Insolvenzanfechtung).
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